Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 10.05.2007 - 1 Ws 2201/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,44973
OLG Oldenburg, 10.05.2007 - 1 Ws 2201/07 (https://dejure.org/2007,44973)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 10.05.2007 - 1 Ws 2201/07 (https://dejure.org/2007,44973)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 10. Mai 2007 - 1 Ws 2201/07 (https://dejure.org/2007,44973)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,44973) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 58 Abs. 3 S. 3 RVG; Nr. 4100 VV ; RVG
    Anrechnung der Vergütung eines Rechtsanwalts für seineTätigkeit als Wahlverteidiger im Ermittlungsverfahren auf seine staatliche Vergütung als Pflichtverteidiger im Hauptverfahren; Bestimmung des Begriffs "Verfahrensabschnitt" für die Berechnung des Gebührenanspruchs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechnung der Vergütung eines Rechtsanwalts für seineTätigkeit als Wahlverteidiger im Ermittlungsverfahren auf seine staatliche Vergütung als Pflichtverteidiger im Hauptverfahren; Bestimmung des Begriffs "Verfahrensabschnitt" für die Berechnung des Gebührenanspruchs

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 14.12.2006 - 2 Ws 164/06

    Pflichtverteidigergebühr: Anrechnung von Vorschüssen für bestimmte

    Auszug aus OLG Oldenburg, 10.05.2007 - 1 Ws 2201/07
    Der eindeutige Wille des Gesetzgebers wird von der entgegengesetzten Ansicht (vgl. Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, § 58 Rdn. 12, OLG Frankfurt Aktz.: 2 Ws 164/06, Beschl. v. 14.12.2006), auf die sich der Beschwerdeführer bezieht, nicht berücksichtigt.
  • OLG Düsseldorf, 19.01.1993 - 3 Ws 734/92
    Auszug aus OLG Oldenburg, 10.05.2007 - 1 Ws 2201/07
    Anzurechnen waren insoweit auch Zahlungen, die für die Tätigkeit des Verteidigers im Vorverfahren gezahlt worden waren, und zwar auch dann, wenn die Bestellung erst später erfolgt war, vgl. etwa OLG Düsseldorf, JurBüro 1993, 537.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht